TB-Touren  Personenbeförderung - Minibusreisen - Fahrradtransport 

Thomas Braun, 77948 Oberschopfheim Telefon 0 78 08 / 91 28 87 Internet: www.tb-touren.de
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Thomas Braun, 77948 Oberschopfheim  Tel. 0 78 08 - 91 28 87

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Personenbeförderung zu Festpreisen


Fahrzeug: 9 - Sitzer Minibus, Opel Vivaro.

Fahrradtransportanhänger für 8 Fahrräder.             


                                Service:

 

  • Personenbeförderung nah und fern (europaweit)
  • Zubringerservice zu Bahnhöfen und Flughäfen
  • Gruppen- und Ausflugsfahrten bis 8 Personen 
  • Personenbeförderung mit Fahrradtransport
  • Chauffeurdienst mit Ihrem eigenen Fahrzeug

 

Nutzen Sie für eine Anfrage völlig unverbindlich die Seite Kontaktformular. 

 

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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Der Beförderungsvertrag

Voraussetzung für ein Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist der Eingang der Annahmeerklärung für die gewünschte Personenbeförderung in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form.

Der Leistungsumfang  bzw. die Personenbeförderung wird ausschließlich zu Pauschalpreisen durchgeführt.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und nach voller Bezahlung des Beförderungspreises.

 

Transfer zum Flughafen

Die Planung der Abholzeiten erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung von Kundenwünschen. Die Beförderung zum Flughafen ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unter § 49 (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen) geregelt. (4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG sind.

Streiks, extreme Witterungsverhältnisse und Staus sind nur in begrenztem Maße kalkulierbar. Der Personenbeförderungsunternehmer haftet nicht für Mehraufwendungen durch einen verpassten Flug, da der Kunde die Abholzeiten bestimmt. Das Risiko, den Flug wegen einem Stau, Streiks oder extremen Witterungsverhältnissen zu verpassen trägt in diesen Fällen in vollem Umfang der Kunde.

 

Transfer vom Flughafen

Die Abholzeiten am Flughafen richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges. Es wird im Allgemeinen von mindestens 45 Minuten Zeitdifferenz zwischen der Landung des Flugzeuges und dem Eintreffen am Meeting Point ausgegangen. Der Unternehmer überprüft die von Kunden, Reisebüros oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Falls der Kunde Abflugs- und Ankunftszeiten falsch angibt und dadurch der Transfer nicht zustande kommt, verliert er den Anspruch auf Beförderung. Eine Erstattung bereits geleisteter Beförderungsentgelte besteht nicht.  

Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs- und Ankunftszeiten verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt. Die Abholung der Kunden erfolgt ausschließlich an den offiziellen und ausgeschilderten Meeting Points im Ankunftsbereich der jeweiligen Flughäfen:

In Frankfurt im Terminal Ihrer Landung am Meeting Point (Terminal 1 Halle B, Terminal 2 Halle E).

In Stuttgart am Meeting Point A im Terminal 1 bei der Landung im Terminal 1 oder 2,

in Stuttgart am Meeting Point B im Terminal 3 bei der Landung im Terminal 3 oder 4.

In Basel am Meeting Point französische Seite (bei Autovermietung Herz).

In Baden-Airpark am Meeting Point im Ankunftsterminal.

In Straßburg am Informationsschalter.

   

 Änderungen im Flugplan

Der Unternehmer ist nicht für Flugverschiebungen und Verspätungen verantwortlich. Dennoch versucht er bei Flugverspätungen oder Verschiebungen ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können dann zusätzliche Wartezeiten so wie abweichende Fahrtrouten und Mehrkosten entstehen.

Flugverschiebungen, die sich nach Auftragserteilung ergeben, müssen dem Unternehmer sofort mitgeteilt werden. Bei Nichtanzeige erlischt die Pflicht zur Beförderung. Sollte nach Ablauf einer 90-minütigen Wartezeit (gerechnet ab tatsächlicher Landezeit) kein Kontakt zum Kunden oder Auftraggeber zustande gekommen sein, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück. Die Beförderungsleistung gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig.  

 

Ausnahmesituation

Streiks, extreme Witterungsverhältnisse, Staus und Fahrzeugpannen sind vom Unternehmer nur in begrenztem Maße kalkulierbar, sodass vom Kunden in diesen Fällen auch längere Wartezeiten zu akzeptieren sind.

Sollte der Fahrgast durch fahrlässige Verschuldung des Unternehmers auf ein anderes Beförderungsmittel angewiesen sein, ersetzt der Unternehmer die Fahrtkosten bis in Höhe des vereinbarten Transferpreises. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor, wird darüber hinaus vom Unternehmer kein weiterer Schadensersatz geleistet.

 

 

Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht bis 2 volle Arbeitstage vor Beginn des Transfers zu.

Der Rücktritt vom Beförderungsvertrag durch den Kunden ist generell schriftlich beim Unternehmer anzuzeigen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Unternehmer.

Bis 2 volle Arbeitstage vor Beginn des Transfers werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Danach entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 70 % des Gesamtfahrpreises. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

 

Gepäck

Pro Fahrgast wird ein Koffer und ein Stück Handgepäck befördert. Bei Mehr-Gepäck werden Zuschläge erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Aufpreis befördert werden. Die Beladung des Fahrzeuges mit Ihren Gepäckstücken stellt eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers dar und erfolgt auf eigenes Risiko. Beförderung von Tieren nur in einer Transportbox und nach Absprache.

 

Gewährleistung

Der Personenbeförderungsunternehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transferleistung. Soweit eine Haftpflichtversicherung nicht eintritt oder eine Haftpflichtversicherung nicht besteht ist die Haftung auf das Zweifache des vereinbarten Transferpreises beschränkt. Der Unternehmer haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis des Unternehmers zu bringen.